Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
Grundlage unserer Verkehrsverträge
Kulatrans arbeitet auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in der Fassung ADSp 2017, empfohlen zur Anwendung ab dem 1. Januar 2017. Sie liegen allen Verkehrsverträgen zugrunde, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
Es sind mehrere Fassungen im Umlauf, und ein Hinweis auf „die ADSp“ ohne Jahreszahl lässt offen, welche gemeint ist. Gemeint ist ausschließlich die Fassung 2017, die Sie hier vollständig abrufen können.
Der vollständige Text
ADSp 2017 ansehen und herunterladen (PDF, etwa 790 kB)
Maßgeblich ist allein dieser vollständige Text. Was auf dieser Seite steht, fasst ihn zusammen und ersetzt ihn nicht.
Wie die Bedingungen vereinbart werden
Die ADSp 2017 gelten nicht von Gesetzes wegen. Sie werden Bestandteil eines Vertrags nur dann, wenn beide Seiten das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbaren, spätestens bei der Auftragserteilung.
Der Aufruf dieser Seite und eine Anfrage über das Kontaktformular schließen keinen Vertrag und beziehen die Bedingungen nicht ein. Diese Seite hält den Text bereit, damit Sie ihn kennen, bevor Sie beauftragen.
Nur für gewerbliche Auftraggeber
Unser Angebot richtet sich an Unternehmen. Nach Ziffer 2.4 ADSp 2017 finden die Bedingungen auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB keine Anwendung.
Was die Haftungsregeln für Sie bedeuten
Die ADSp 2017 begrenzen die Haftung der Höhe nach. Die wichtigsten Grenzen im Überblick, jeweils mit ihrer Fundstelle im Volltext:
- Ziffer 23.1.1: 8,33 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm
- Ziffer 23.1.2: 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm, wenn zu einer multimodalen Beförderung eine Seebeförderung gehört und der Schadenort unbekannt ist
- Ziffer 23.1.3: höchstens 1,25 Millionen Euro je Schadenfall oder 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist
- Ziffer 23.5: höchstens 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis oder 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist
- Ziffer 23.4: bei Schäden, die keine Güterschäden sind — ausgenommen Schäden bei verfügten Lagerungen, Personenschäden und Sachschäden an Gütern Dritter — das Dreifache des bei Verlust des Gutes zu zahlenden Betrags, höchstens 125.000 Euro je Schadenfall
- Ziffer 29.1: höchstens 200.000 Euro je Schadenereignis für die Haftung des Auftraggebers
Bei leichter Ware mit hohem Wert liegt die Haftung des Spediteurs regelmäßig unter dem Warenwert. Wer diese Lücke schließen möchte, versichert die Ware selbst. Nach Ziffer 21.1 ADSp 2017 besorgt der Spediteur eine Versicherung des Gutes nur, wenn der Auftraggeber ihn vor der Übergabe des Gutes damit beauftragt.
Wofür die ADSp 2017 nicht gelten
Nach Ziffer 2.3 ADSp 2017 gelten die Bedingungen nicht für Geschäfte, die ausschließlich eine der dort genannten Leistungen zum Gegenstand haben, darunter Verpackungsarbeiten, Abschlepp- und Bergungsgut, Umzugsgut im Sinne von § 451 HGB, die Lagerung und Digitalisierung von Akten, Schwer- und Großraumtransporte mit Ausnahmegenehmigung sowie Kranleistungen.
Vorrang von zwingendem Recht und Einzelabreden
Nach Ziffer 2.2 ADSp 2017 gehen gesetzliche Bestimmungen vor, von denen in vorformulierten Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf. Das gilt besonders im grenzüberschreitenden Verkehr. Dort richtet sich der Haftungshöchstbetrag nach dem zwingenden Recht des jeweiligen Beförderungsabschnitts, und abweichende Vereinbarungen sind nach Artikel 41 CMR nichtig.
Was wir mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich vereinbaren, geht den ADSp 2017 ebenfalls vor.
Fragen zu diesen Bedingungen
Wenn Sie zu einzelnen Punkten etwas wissen möchten, bevor Sie beauftragen, fragen Sie uns.
